Webseite im Aufbau

Diese Webseite befindet sich im Aufbau. Bitte tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, wenn Sie von neuen Rechtsinfos erfahren wollen. Die bisherige Rechtsinfoseite ist unter https://www.arbeitslosennetz.org erreichbar.

Einwendung gegen Mahnung der OBS (ORF-Haushaltsabgabe)

Gespeichert von Rechtshelferlein am Do., 07.11.2024 - 19:55

Vorname Nachname
Adresse

Ort

 

EINSCHREIBEN

 

OBS – ORF-Beitrags Service GmbH
Operngasse 20b

A-1040 Wien

 

Betreff: 2. Mahnung/Rückstandsausweis: Einwendung und Antrag auf Bescheiderstellung
Beitragsnummer: ##########

Ort, Datum

Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

leider ist Ihr Bescheid über Ihre Forderung mir gegenüber trotz meines Antrags vom ##.##.2024 auf Bescheiderstellung sowie Antrag auf Aussetzung des Beitragsverfahrens nach § 38 AVG bis dato bei mir noch nicht eingelangt. Im Gegenteil, schicken Sie mir stattdessen in kurzer Folge eine erste Mahnung mit Verrechnung eines Säumniszuschlags und zweite Mahnung mit einem „vollstreckbaren Rückstandsausweis“! Die mit ##.##.2024 datierte „zweite Mahnung“ ist erst am ##.##.2024 bei mir zugestellt worden!

Hiermit erhebe ich meine Einwendung gegen den „vollstreckbaren Rückstandsausweis“ und verweise auf das nach wie vor offene Verfahren zur Anfechtung Ihrer Forderung sowie auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshof zur rechtsstaatlich gebotenen aufschiebenden Wirkung von Einwendungen gegen Forderungen (VfGH G119/86 u..a.).

Des weiteren beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides über die Verrechnung eines Säumniszuschlags von 18,36 Euro per „Zahlungserinnerung“ datiert mit ##.##.2024.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname

Hauptnavigation
Übergeordneter Artikel