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Antwort der OBS auf Beschwerde gegen OBS Bescheid: Weiterleitung an unbekannt?

Gespeichert von Rechtshelferlein am
Briefverlauf
Datum

Wien, 25.11,2025

Beitragsnummer; 1XXXXXXXX

Guten Tag, X Y,

wir haben Ihre - gegen den Bescheid vom 18.03,2025 - eingebrachte Beschwerde den zuständigen Oberbehörden zur Entscheidung vorgelegt. Die weitere Behandlung Ihres Rechtsmittels obliegt dem Bundesverwaltungsgericht bzw. Landesverwaltungsgericht Steiermark.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung bei der Oberbehörde einige Zeit in Anspruch nimmt und die ORF-Beitrags Service GmbH Ihnen während dieser Zeit keine verbindlichen Auskünfte über das anhängige Verfahren geben kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre ORF-Beitrags Service GmbH

Kommentar: Abgesehen von der recht flappsigen Begrüßungsformel und der Dauer der Reaktion von über einem halben Jahr fällt auf, dass die OBS in einem Absatz gleich zwei schwere inhaltliche Fehler macht: Gerichte sind keine "Oberbehörden", und welches Gericht zuständig ist, ist bei einem Bundesgesetz doch auch klar geregelt.