Antwort der OBS auf Beschwerde gegen OBS Bescheid: Weiterleitung an unbekannt?
Wien, 25.11,2025
Beitragsnummer; 1XXXXXXXX
Guten Tag, X Y,
wir haben Ihre - gegen den Bescheid vom 18.03,2025 - eingebrachte Beschwerde den zuständigen Oberbehörden zur Entscheidung vorgelegt. Die weitere Behandlung Ihres Rechtsmittels obliegt dem Bundesverwaltungsgericht bzw. Landesverwaltungsgericht Steiermark.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Bearbeitung bei der Oberbehörde einige Zeit in Anspruch nimmt und die ORF-Beitrags Service GmbH Ihnen während dieser Zeit keine verbindlichen Auskünfte über das anhängige Verfahren geben kann.