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Musterbrief: Antrag nach Datenschutzgesetz auf Auskunft über bei der OBS gespeicherte Daten

Gespeichert von Rechtshelferlein am Mi., 14.08.2024 - 17:12

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OBS – ORF-Beitrags Service GmbH

Operngasse 20b
A-1040 Wien

 

Ort, Datum

Betreff: Auskunft gemäß DSGVO (Art 4, 11, 12, 15, 20, 26, 28, 44-46) und DSG ( §§ 12, 13)

Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

Sie führen personenbezogene Datenverarbeitung(en) und Datenanwendungen.

Ich ersuche Sie unter Hinweis auf Art 12, 15, 26 DSGVO, sowie allen weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, um Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welcher Art sind die Daten, die Sie über mich speichern?

  • Welchen Inhalt haben diese Daten, woher stammen diese, wozu werden diese verwendet, an wen wurden diese übermittelt bzw. werden diese noch übermittelt?

  • Zu welchem Zweck werden die Datenanwendungen betrieben?

  • Wer ist bei Ihnen die zuständige Aufsichtsbehörde?

  • Wie lange speichern Sie meine personenbezogenen Daten? Falls keine Zeitangaben vorgesehen sind, welche Kriterien haben Sie für die Aufbewahrungsdauer festgelegt?

  • Betreiben Sie Verarbeitungen mit pseudonymisierten Daten oder sonstigen Datenverarbeitungen ohne Personenidentifizierung (Art 11 DSGVO)? Wenn ja, welche?

  • Werden Daten im Zuge der automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verarbeitet? Wenn ja: welche und mit welchen Algorithmen?

  • Werden die Daten gemäß Art 28 DSGVO verarbeitet? Wenn ja, bitte um Angabe von Name und Anschrift Ihres Auftragsverarbeiters.

Ich ersuche Sie, auch alle anfallenden Daten zu beauskunften, die sich in anderen Dateien befinden, jedoch über Schlüssel-, Such- und Referenzbegriffe mit meinen personenbezogenen Daten direkt oder indirekt verknüpft werden können (Art 4 DSGVO).

Zur Identifikation meiner Person übermittle ich Ihnen folgende Information: Ich habe ein per 10.5.2024 datiertes Schreiben mit dem Schlüsselmerkmal „PNR.: XXXXXXX“ erhalten.

Zum Nachweis meiner Identität weise ich Sie darauf hin, dass Sie Ihre Auskunft mit „RSa“ oder „eingeschrieben, eigenhändig mit Rückschein“ zustellen lassen können.

Gemäß Art 12 DSGVO hat die Auskunft unverzüglich, in jedem Fall aber binnen eines Monats schriftlich, kostenlos und in verständlicher Form zu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

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