Webseite im Aufbau

Diese Webseite befindet sich im Aufbau. Bitte tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, wenn Sie von neuen Rechtsinfos erfahren wollen. Die bisherige Rechtsinfoseite ist unter https://www.arbeitslosennetz.org erreichbar.

ORF Haushaltsabgabe

Gespeichert von Rechtshelferlein am Mi., 14.08.2024 - 16:52

Seit 1.1.2024 wurde die nur für Besitzer von Rundfunkempfangsgeräten geltende Rundfunkgebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt, die auch jene Haushalte bzw. Menschen zahlen sollen, die die Dienstleistungen des ORF nicht in Ansrpruch nehmen.

Bescheidausstellung

Die einzig sinnvolle Möglichkeit gegen den Zwang für nicht bestellte Leistungen zu zahlen ist es, einen Bescheid zu verlangen und aufgrund der vielen offenen Verfahren und vielen offen Rechtsfragen die Aussetzung des Verfahrens nach § 38 AVG beantragen.

Antrag auf Datenauskunft nach EU DSGVO / DSG 2010

Weiter sollte mensch um Auskunft über die bei der OBS verarbeiteten Daten gemäß EU DSGVO und DSG verlangen sowie in die unzureichende Datenauskunft für eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde nutzen.

Bescheidbeschwerde

Einer Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gegen den Bescheid kommt sowieso eine "aufschiebende Wirkung" zu. Und auch hier kann ein Antrag auf "Aussetzung des Verfahrens" gestellt werden, denn wenn erst nach Abschluss des eigenen Verfahrens ein Höchstgerichtsurteil die Haushaltsabgabe kippt, kann mensch dann einen Wiederaufnahmeantrag nach § 69 AVG stellen.

NEU: In der Bescheidbeschwerde sollte auf jeden Fall aufgrund der vielen offenen Verfahren und offenen Rechtsfragen auch ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 34 Abs. 3 VwGVG stellen! Allgemeine dazu BvWGH W257 2246657-2. Der Blogger Lucas Amann hat Ende Jänner 2025 eine derartige Aussetzung des Verfahrens erwirkt!

In der Beschwerde an das BVwG kann mensch auch anregen, dass das BVwG beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Gesetzesüberprüfung stellt oder eine Vorentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Verletzung von EU-Recht beantragt. So würde mensch Zeit und Geld sparen, denn im Einzelverfahren kann mensch beim Verfassungsgerichtshof eine Gesetzesüberprüfung  erst nach Ausschöfpung des ordentlichen Rechtswegs beantragen, also erst nach einer schon zeit- und kostenintensiven Rekurs an den Verwaltungsgerichtshof.

Kosten beim BVwG: 30 Euro Gerichtsgebühr plus eigene Anwaltskosten. Da kein Anwaltszwang besteht, kann mensch auch selbst die Beschwerde ohne extra Kosten einbringen. Wenn die Beschwerde erfolglos ist, kommen keine weiteren Kosten hinzu! Also auf jeden Fall ausprobieren, weil auch während der Beschwerde beim BVwG die aufschiebende Wirkung und somit die Verzögerung der Beitragspflicht wirksam ist!

Musterbeschwerden:

  • Musterbeschwerde von LVA24 (die bislang schlüssigste die ich kenne, es fehlen aber Verweise auf die EMRK, womit der Weg zum EGMR verbaut wird)

Ist die Beschwerde beim BVwG erfolglos, kann mensch noch einen Rekurs beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einbringen. Gesteht das BVwG am Ende seiner Entscheidung bei der Rechtsmittelbelehrung einem die Möglichkeit eines ordentlichen Rekurses zu, erspart mensch sich die besonderen Begründungen für einen außerordentlichen Rekurs.

VORSICHT FALLE: Beim Verwaltungsgerichtshof besteht ein Neuerungsverbot. Das heißt, Sie können leider keine neuen Rechtsargumente und auch keine neuen Tatsachen einbringen, nur bestehende Argumentationen und Tatsachen näher begründen.

Revision an den Verwaltungsgerichtshof

Gegen den Bescheid des Bundesverwaltungsgericht können Sie eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof machen. Das Bundesverwaltungsgericht kann allerdings diese Möglichkeit einschränken, indem es am Ende des Bescheides in der Rechtsmittelbelehrung eine "ordentliche Revision" ausschließt. Dann ist aber noch eine "außerordentliche Revision" möglich, die aber besonders zu begründen ist.

Der Verwaltungsgerichtshof kostet 240 Euro Gerichtsgebühr (außer Sie haben eine Verfahrenshilfe wegen geringem Einkommen erhalten!) sowie 380 Euro Verfahrenskosten des Gerichts plus die eigenen Rechtsanwaltskosten!

Verfassungsgerichtshof

Einen Antrag auf Gesetzesprüfung durch den Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit der ORF Haushaltsabgabe können Sie erst dann direkt stellen, wenn Sie den ordentlichen Rechtsweg bis zum VwGH ausgeschöpft haben. Sie kann aber von der ersten Stufe beim BVwG eine Anregung stellen, dass das Gericht an Ihrer Stelle ein Gesetzesüberprüfungsverfahren beantragt. Vorteil: Kostet Ihnen nichts. Nachteil: Sie können selbst die Argumente nicht bestimmen und haben auch keine Parteienstellung.

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Denkbar wären auch Klagen beim EuGH wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts. Es gibt zwar Urteile bezüglich der Gebührenpflicht in Deutschland (GEZ), die jedoch so wie die frühere Rundfunkgebühr nur auf Haushalte mit Empfangsgerät bezogen ist. Die Haushaltsabgabe geht aber über derartige Gebührenmodelle hinaus, weil sie sowohl alle Haushalte als auch alle Betriebe erfasst, egal ob diese den Rundfunk nutzen, was den letzten Rest eines "Wettbewerbs" nimmt. Auch die "Doppelvergebührung" durch Gebührenpflicht für Haushalte und Betriebe wäre ein Ansatzpunkt, insbesondere für Selbstständige mit eigenem Büro.

Beim EuGH kommt eine größere Breite an rechtlichen Argumenten in Betracht, insbesondere das Wettbewerbsrecht und die Europäische Grundrechtecharta (GRC). Auch Einzelgerichte aller Ebenen können Vorabprüfungen von Gesetzen in Bezug auf Vereinbarkeit mit dem EU-Recht beim EuGH beantragen, weshalb bei jedem Gerichtsverfahren auch selbst angeregt werden kann.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

Als allerletzte Rechtsinstanz bleiben nur noch Europäische Höchstgerichte. Beim EGMR sind zwar keine Gerichtsgebühren zu zahlen und auch für die Einbringung der Beschwerde besteht kein Anwaltszwang, aber dafür können Sie nur die Verletzung von Grundrechten einklagen, die in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und deren von Österreich ratifizierten Zusatzprotokolle festgelegt sind. In Frage kommen Artikel 10 EMRK Freiheit der Informationsverbreitung und des Informationsempfangs, eventuell Artikel 6 EMRK bei Verletzung des Rechts auf ein "faires Verfahren", Artikel 8 EMRK bei Verletzung der Privatsphäre bzw. des Datenschutzes, Artikel 9 EMRK Schutz der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (z.B. für Pazifisten, die mit dem Gewissen nicht vereinbaren können, die Kriegspropaganda des ORF mitzufinanzieren).

Längerfristige Strategie: Beschwerden immer wieder von vorne an

Zur Strategie: Gegen jede Gebührenvorschreibung kann mensch eine Beschwerde beim BVwG machen, daher immer den Bescheid verlangen und zum BVwG gehen, um so mit der aufschiebenden Wirkung die Gebührenpflicht zu verzögern und dem ORF so Beitragsgelder zu entziehen. Auch die Datenauskunft kann jährlich gestellt werden. Mit der EU DSGVO ist die Beschränkung auf eine kostenlose Auskunft pro Kalenderjahr entfahlen, das heißt, Sie können immer wenn zu vermuten ist, dass wesentliche, neue Daten bei der OBS über Sie verarbeitet werden, eine neue Auskunft beantragen und gegebenenfalls eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde machen.

Im Internet gibt es bereits zahlreiche Rechtsinfos, die allerdings nicht einmal den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens kennen. Insbesondere Videos auf YouTube sind oft mit Vorsicht zu genießen. Daher: Nichts verwenden, was mensch nicht selbst versteht!

Weitere Rechtsinfos werden hier in Zukunft noch eingefügt! Abonnieren Sie bitte daher unsere Newsletter um neue Informationsangebote zu erfahren!

Hierzu einige Musterbriefe weiter unten

Rechtliche Grundlagen

Weitere Information