ORF Haushaltsabgabe
Seit 1.1.2024 wurde die nur für Besitzer von Rundfunkempfangsgeräten geltende Rundfunkgebühr durch eine Haushaltsabgabe ersetzt, die auch jene Haushalte bzw. Menschen zahlen sollen, die die Dienstleistungen des ORF nicht in Ansrpruch nehmen.
Die einzig sinnvolle Möglichkeit gegen den Zwang für nicht bestellte Leistungen zu zahlen ist es, einen Bescheid zu verlangen und um Aussetzung des Verfahrens nach § 38 AVG zu verlangen.
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